Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Event- und Veranstaltungsdienstleistungen.

Dazu zählen insbesondere musikalische Leistungen (z. B. DJ-Service), Veranstaltungstechnik, Moderation sowie organisatorische Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche Bestätigung des Angebots

Bestätigung per E-Mail

oder Unterzeichnung eines Vertrages.

§3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.

Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§5 Stornierung / Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornokosten fällig:

  • 21 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
    45 % des vereinbarten Nettobetrags zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
    70 % des vereinbarten Nettobetrags zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
    100 % des vereinbarten Nettobetrags zzgl. gesetzlicher MwSt.

Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände die Durchführung unmöglich machen

der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt

vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall abzüglich bereits entstandener Kosten erstattet.

§7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§8 Veranstaltungsbedingungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

geeignete Stromanschlüsse (230 V / 16 A) vorhanden sind

ausreichend Platz für Technik und Equipment zur Verfügung steht

der Zugang zum Veranstaltungsort für Auf- und Abbau gewährleistet ist

alle notwendigen Genehmigungen und Auflagen eingehalten werden.

§9 Aufbau- und Abbauzeiten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Aufbau der Technik rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn möglich ist.

Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können zusätzliche Kosten verursachen.

§10 Verlängerung der Veranstaltungsdauer

Eine Verlängerung der vereinbarten Veranstaltungsdauer ist nach Absprache möglich.

Jede zusätzliche Stunde wird gemäß der im Angebot vereinbarten Überstundenpauschale berechnet.

§11 Schäden an Technik und Equipment

Der Auftraggeber haftet für Schäden an bereitgestellter Technik oder Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Dritte verursacht werden.

Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

§12 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfall, Pandemien), die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.

13§ Schlechtwetterregelung (Outdoor-Veranstaltungen)

Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber verpflichtet, für einen witterungsgeschützten Aufbau- und Veranstaltungsbereich zu sorgen, der die eingesetzte Technik sowie das Personal vor Regen, Feuchtigkeit, starkem Wind und direkter Sonneneinstrahlung schützt.

Sollte kein ausreichender Wetterschutz vorhanden sein oder sich während der Veranstaltung witterungsbedingte Gefahren für Personen oder Technik ergeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Aufbau zu verweigern oder die Veranstaltung vorübergehend zu unterbrechen bzw. abzubrechen.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, sofern die Leistung aus Sicherheitsgründen nicht erbracht werden kann.

Bereits entstandene Kosten sowie vereinbarte Vergütungen bleiben hiervon unberührt.

14§ Technikausfall / Ersatzleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Veranstaltung mit funktionstüchtiger und professioneller Technik durchzuführen.

Sollte es trotz sorgfältiger Vorbereitung zu einem technischen Defekt kommen, bemüht sich der Auftragnehmer um schnellstmögliche Behebung oder Ersatztechnik.

Kann die Leistung aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts oder eines unverschuldeten Ausfalls des Dienstleisters nicht oder nur teilweise erbracht werden, beschränkt sich die Haftung auf die anteilige Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

15§ Verpflegung des Dienstleisters

Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 6 Stunden stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer sowie gegebenenfalls dessen Mitarbeitern eine angemessene Verpflegung und alkoholfreie Getränke zur Verfügung.

Alternativ kann eine Verpflegungspauschale vereinbart werden.

16§ Foto- und Videoaufnahmen / Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung, der Technik oder der Veranstaltungsatmosphäre zu erstellen.

Diese Aufnahmen dürfen vom Auftragnehmer zu Eigenwerbezwecken, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien oder in Präsentationen verwendet werden.

Aufnahmen von Gästen werden dabei nur verwendet, sofern keine berechtigten Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.

§17 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

§18 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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